Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für fogae – Fotowerkschau

Reglement der fogae – Fotowerkschau


1.1 Veranstalter
BeInspired und die fogae (Fotogalerie Embrach) wird vom Fotografen Pascal Uehli geführt.

2.1 Bewerbungprozess
Das Einreichen von Fotografien ist für alle Fotografen möglich. Es können freie Arbeiten oder Auftragsarbeiten eingereicht werden. Die Aufnahmen dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein. Ältere Aufnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist nur digital über das vorgesehene Formular möglich.

2.2 Bewerbungsgebühr
Für das Einreichen von Arbeiten entstehen keine Kosten. Es ist jedoch möglich die Fotowerkschau mit einem freiwilligen Betrag zu unterstützen. Vorbehalten bleibt die Teilnahmegebühr gemäss Ziffer 3.1.

2.3 Auswahl
Die Auswahl für die Werkschau wird von Kuratoren in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter getroffen. Die Bilder müssen dem ausgeschriebenen Thema entsprechen. Bestätigte Teilnehmer sind damit einverstanden sich an den Produktions- und Organisationskosten für die Fotografie-Ausstellung zu beteiligen (siehe Ziffer 3.1).

2.4 Rücktritt/Absage
Für bestätigte Teilnehmer besteht die Möglichkeit innert sieben Tage nach Zusage durch den Veranstalter von der Vereinbarung zurückzutreten. Dies muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Absage des Teilnehmers nach dieser Frist wird für den entstandenen Aufwand eine Gebühr von CHF100.00 in Rechnung gestellt.

Teilnehmer, die nicht zur Ausstellung zugelassen wurden, erhalten eine allgemeine Benachrichtigung. Es ist nicht möglich auf die einzelnen Gründe einzugehen.

3.1 Teilnahmegebühr
Bei einer Zusage durch den Veranstalter erhält jeder Teilnehmer nach Ablauf der Wartefrist von sieben Tagen eine Rechnung zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist gemäss Ausschreibung zu zahlen. Dies ist als Kostenbeteiligung für die Ausstellung zu verstehen. Mit dem Betrag werden die Druckkosten, Marketingkampagne und Vernissage finanziert.

3.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung über die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt innert 10 Tage zu begleichen. Erfolgt trotz Mahnung oder Betreibung keine Begleichung der Rechnung, behält sich der Veranstalter vor die bereits erfolgte Zusage zur Fotowerkschau abzuerkennen und den Platz an einen anderen Bewerber weiterzugeben. Die Aufwandgebühr gemäss Ziffer 2.4 bleibt in jedem Fall geschuldet.

4.1 Bildmaterial
Für die Herstellung des Druckmaterials muss der Teilnehmer innert sieben Tagen nach erfolgter Zusage durch den Veranstalter die Bilddaten in höchster Auflösung zur Verfügung stellen. Das endgültige Format und die Grösse des Druckes wird durch den Veranstalter definiert. Das gedruckte Bild (ohne Rahmen/Passepartout) geht nach erfolgter Werkschau in den Besitz des Teilnehmers oder verbleibt im Archiv der Fotogalerie.

Der Teilnehmer muss die Aufnahme bis spätestens 30 Tage nach Beendigung der Fotowerkschau schriftlich beim Veranstalter einfordern. Die Aufnahme kann persönlich abgeholt oder zugestellt werden. Bei einer Zustellung werden die Versandkosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Bei einem Verbleib im Archiv der Fotogalerie besteht die Möglichkeit, dass das gedruckte Bild zu einem späteren Zeitpunkt erneut in einer Ausstellung gezeigt oder in einem zukünftigen Online-Shop zum Verkauf angeboten wird. Bei einem Verkauf geht der Erlös an den Teilnehmer abzüglich einer Kommission von 30% zuhanden der Fotogalerie.

4.2 Bildrechte
Der Teilnehmer alleine ist verantwortlich für die Rechte am Bild, der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Das eingereichte Bildmaterial kann vom Veranstalter für Marketingzwecke im Zusammenhang mit der Fotogalerie und dem Wettbewerb eingesetzt werden.

5.1 Herstellung/Platzierung
Die Herstellung des Drucks wird vom Veranstalter koordiniert um eine einheitliche Qualität zu gewährleisten. Die Form der Herstellung wird vom Veranstalter definiert. Die ausgewählten Arbeiten werden in der Fotogalerie vom Veranstalter platziert. Der Teilnehmer akzeptiert, dass auf individuelle Wünsche keine Rücksicht genommen werden kann.

6.1 Werbung / Soziale Medien
Der Veranstalter bemüht sich die Ausstellung bestmöglich und innerhalb des Budgets zu bewerben. Sharing is caring, weshalb die Mithilfe der Teilnehmer gewünscht ist. Allfälliges Werbematerial wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und darf vom Teilnehmer zweckgebunden verwendet werden.

7.1 Zugang für Teilnehmer
Die Fotogalerie ist zu definierten Zeiten oder nach Absprache mit dem Veranstalter zugänglich.

8.1 Haftung und Haftungsausschluss des Veranstalters
Jede Haftung für Beschädigung, Verlust und Abhandenkommen des Bildmaterials wird vom Veranstalter abgelehnt, sowohl für die Zeit während der Werkschau als auch danach (gilt auch bei Versand). Zudem lehnt der Veranstalter jegliche Haftung für Schäden ab, die sich aufgrund von Darbietungen und Präsentationen ergeben.

9.1 Haftung des Teilnehmers
Für jegliche Beschädigungen in der Fotogalerie, welche im Rahmen der Fotowerkschau durch den Teilnehmer oder deren Gäste/Besucher verursacht werden, haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter.

10.1 Sonstige Dienstleistungen des Veranstalters
Zusätzliche Dienstleistungen und Vereinbarungen werden vom Veranstalter an den jeweiligen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

11.1 Änderungen
Änderungen der vorliegenden AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten.